Glastüren richtig kennzeichnen: Was die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 verlangt
Pflicht ab drei Viertel Glasanteil, Augenhöhe, Kontrast – und wie Folie das elegant löst.
Ratgeber · Thema: Sichtschutzfolie | Milchglasfolie · Stand: September 2026
Eine Ganzglastür ohne Markierung ist im Büro nicht nur eine Beule an der Stirn wert – sie ist ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung. Wir werden regelmäßig gerufen, nachdem der Sicherheitsbeauftragte oder die Berufsgenossenschaft im Haus war. Dabei lässt sich die Pflicht mit ein paar Streifen oder einem Logo aus Glasdekorfolie erfüllen – und die Tür sieht danach besser aus als vorher. Hier steht, was gilt.
Hinweis: Wir sind Werbetechniker, keine Juristen. Dieser Artikel fasst die Regelwerke zusammen, ersetzt aber keine Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft.
Die Rechtsgrundlage
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt in ihrem Anhang unter Punkt 1.7 vor, dass durchsichtige oder lichtdurchlässige Türen in Augenhöhe gekennzeichnet sein müssen – und dass sie aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder gegen Eindrücken geschützt sein müssen. Konkretisiert wird das durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“. Verantwortlich ist der Arbeitgeber – also die Firma, die die Räume nutzt, nicht die Werbetechnik-Firma, die die Folie klebt.
Wann muss eine Tür gekennzeichnet werden?
Die Regel greift bei Türen und Toren, deren Flügel zu mehr als drei Vierteln aus durchsichtigem Werkstoff bestehen – also bei Ganzglastüren und Türen mit großflächiger Verglasung. Die Kennzeichnung muss in Augenhöhe angebracht und deutlich erkennbar sein, sich also kontrastreich vom Hintergrund abheben. Ein halbtransparenter Aufkleber in Fensterecke reicht nicht.
Für Glaswände neben der Tür gibt es keine so klare Vorschrift, aber die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Wo Menschen gegen eine unsichtbare Glasfläche laufen können, sollte sie erkennbar sein. In der Praxis markieren wir Tür und angrenzende Glaswände deshalb durchgängig – das ist sicherer und sieht einheitlich aus.
Welche Höhen und Formen sind üblich?
Die ASR A1.7 nennt „Augenhöhe“, ohne Zentimeter vorzugeben. Konkreter wird die barrierefreie Gestaltung nach ASR V3a.2 und DIN 18040: Dort werden als Beispiel durchgehende Streifen von etwa 8 Zentimetern Breite in zwei Höhen genannt – 40 bis 70 Zentimeter und 120 bis 160 Zentimeter über dem Boden. Die untere Markierung ist für Kinder, kleine Menschen und Rollstuhlfahrer, die obere für Erwachsene im Stehen. Bei rahmenlosen Glas-Drehflügeltüren soll außerdem die Hauptschließkante kontrastierend gestaltet sein.
Wer sich an diesen Höhen orientiert, ist auf der sicheren Seite – auch wenn das Gebäude nicht barrierefrei sein muss. Als Markierung funktioniert alles, was deutlich erkennbar ist: Streifenbänder, Punkt- oder Ringreihen, ein Muster, ein Schriftzug oder das Firmenlogo. Wichtig ist der Kontrast bei jeder Beleuchtung: Eine helle Markierung vor dunklem Hintergrund und eine dunkle vor hellem – Milchglasfolie wirkt auf dunklem Flur hell und auf hellem Flur als matte Fläche, deshalb ergänzen wir sie bei Bedarf mit einer dunklen Kontrastlinie.
So verbinden wir Pflicht und Design
Die schönste Kennzeichnung ist die, die niemand als Vorschrift erkennt. Ein Streifenband aus Milchglasfolie auf Augenhöhe erfüllt die Regel und schafft gleichzeitig Sichtschutz für den Besprechungsraum dahinter. Ein geplottetes Firmenlogo auf jeder Tür ist Kennzeichnung und Wegweiser zugleich. Nummern oder Raumnamen aus Glasdekorfolie ersetzen das Türschild. Und farbige Glasdekorfolie greift Dein Corporate Design auf – so wird aus der Sicherheitsvorschrift ein Teil Deiner Raumgestaltung.
Wir messen die Türen auf, legen Höhen und Breiten nach den Regelwerken an, plotten Logos oder Streifen in unserer Werkstatt in Norderstedt und verkleben vor Ort – in der Regel ohne den Bürobetrieb zu stören. Alles zu Folien und Gestaltung: Sichtschutzfolie | Milchglasfolie und Milchglasfolie mit Druck & Plot.
Checkliste für den Rundgang
- Besteht die Tür zu mehr als drei Vierteln aus Glas? Dann ist Kennzeichnung Pflicht.
- Ist die Markierung auf Augenhöhe und aus beiden Richtungen deutlich zu sehen – auch bei Gegenlicht?
- Orientieren sich die Höhen an 40–70 cm und 120–160 cm?
- Sind angrenzende Glaswände ebenfalls erkennbar?
- Ist das Glas bruchsicher (Sicherheitsglas) oder gegen Eindrücken geschützt?
👉 Schick uns ein Foto Deiner Glastüren – wir schlagen Dir eine Kennzeichnung vor, die zur Vorschrift und zu Deinem Büro passt.
✉️ willkommen@vorteil-werbung.de
📞 040 – 46 24 42
Kurz beantwortet
Müssen Glastüren im Büro gekennzeichnet werden?
Ja. Die Arbeitsstättenverordnung (Anhang 1.7) und die ASR A1.7 verlangen bei Türen, die zu mehr als drei Vierteln aus durchsichtigem Werkstoff bestehen, eine deutlich erkennbare Kennzeichnung in Augenhöhe. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
In welcher Höhe müssen Glastüren markiert werden?
Die ASR A1.7 sagt „Augenhöhe“. Für barrierefreie Gestaltung nennen ASR V3a.2 und DIN 18040 beispielhaft Streifen in 40–70 cm und 120–160 cm Höhe. Wer sich daran orientiert, ist auf der sicheren Seite.
Reicht ein Logo als Kennzeichnung?
Ja, wenn es deutlich erkennbar ist, auf Augenhöhe sitzt und sich kontrastreich abhebt. Ein Logo aus Glasdekorfolie erfüllt die Pflicht und dient gleichzeitig als Wegweiser.
Gilt die Pflicht auch für Glaswände?
Für Glaswände gibt es keine so konkrete Vorschrift wie für Türen, aber die Verkehrssicherungspflicht. Wir empfehlen, Tür und angrenzende Glasflächen durchgängig zu markieren.