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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorteil Werbung Axel Fehland e.K.

I. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen der Vorteil Werbung Axel Fehland e.K., In de Tarpen 101-107, 22848 Norderstedt (nachfolgend „Auftragnehmer") ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferung

  1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
  4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann.
  5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
  3. Bei Be- oder Verarbeitung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.

IV. Beanstandungen / Gewährleistung

  1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
  2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) verpflichtet.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
  6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

V. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
  2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
  3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden.

VI. Montageleistungen

  1. Übernimmt der Auftragnehmer auch die Montage der Werbeanlage oder die Verklebung vor Ort, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und die Arbeiten ungehindert begonnen und durchgeführt werden können. Ein erforderlicher Stromanschluss ist vom Auftraggeber bauseits bereitzustellen.
  2. Für die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z. B. für Werbeanlagen an Fassaden) sowie der Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer unterstützt auf Wunsch bei der Vorbereitung der Unterlagen.
  3. Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Gerüst- oder Arbeitsbühnenkosten).
  4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über verdeckte Leitungen und Installationen im Montagebereich zu informieren. Für Schäden an nicht mitgeteilten verdeckten Leitungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Montageleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb einer Woche nach Fertigstellung schriftlich beanstandet oder die Werbeanlage in Benutzung nimmt.

VII. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druck- und Werbetechnikbranche (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Entwürfen, Zeichnungen, Fräs- oder Druckdaten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

VIII. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

IX. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

X. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XII. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeiten wir Deine personenbezogenen Daten. Weitere Einzelheiten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

XIII. Verbraucherstreitbeilegung gemäß § 36 VSBG

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juli 2026

Vorteil Werbung

Werkstatt für Licht und Druck – seit 1949 aus Hamburg, heute in vierter Generation.

Wir sind für Dich da

Vorteil Werbung Axel Fehland e.K.
In de Tarpen 101-107
22848 Norderstedt

T: 040 – 46 24 42
@: willkommen@vorteil-werbung.de

Öffnungszeiten

Mo. – Do. 8:00 – 16:30 Uhr
Fr. 8:00 – 14:30 Uhr
Besuch bitte nur nach telefonischer Absprache.